Bergahorn

Raumplanung

Im Rahmen der Gemeindestrukturreform haben die drei Gemeinden die Aufgabe, ihre alten Zonenpläne gesamthaft zu überarbeiten. In einem ersten Schritt mussten die kommunalen Richtpläne erstellt werden, welche in der Zwischenzeit in allen Gemeinden rechtskräftig sind. Nun folgen die Gesamtrevisionen der Baureglemente und Zonenpläne.

Eine grosse und anspruchsvolle Aufgabe

Diese Gesamtrevisionen sind zugegebenermassen für die Gemeinden keine leichten Aufgaben; hatten doch die alten Gemeinden ganz unterschiedliche Vorstellungen davon, was in welchem Ausmass der Gemeinde an Wachstum und Entwicklung dienlich ist. Während einige Gemeinden sehr zurückhaltend und dem Raumplanungsgesetz entsprechend nachhaltig in ihrer Politik der Einzonungen waren, konnte bei anderen Gemeinden eine geradezu exzessive Einzonungs-Praxis festgestellt werden. Auch sind in den Zonenplanrevisionen einige Anpassungen der eidgenössischen Gesetzgebungen umzusetzen. So das revidierte Raumplanungsgesetz oder das Gewässerschutzgesetz.

Zusätzlich warten aber auch immer noch alte, unerledigte Aufgaben, wie zum Beispiel das Erstellen der Inventare der nach Natur- und Heimatschutzgesetz (NHG) schützenswerten Biotope und Objekte, auf ihre Umsetzung (siehe auch Hintergrund – Inventare nach Natur- und Heimatschutzgesetz). Und nicht zuletzt müssen bei den Revisionen der Zonenpläne auch die neu erstellten Gefahrenkarten berücksichtigt werden. Pro Natura Glarus befasst sich intensiv mit den Zonenplanrevisionen und arbeitet zum Teil auch in Arbeitsgruppen mit. Doch wie sieht es nun aus Sicht von Pro Natura konkret aus in den drei Gemeinden?

 

Gemeinde Glarus - Aufgabe gut erfüllt

Die Gemeinde Glarus hat ihre Arbeit gut angepackt und im Rahmen der Öffentlichen Mitwirkung das Verzeichnis nach NHG vorgelegt. Insgesamt erachten wir das Verzeichnis als gut ausgearbeitet. Nicht einverstanden sind wir damit, dass auf den Alpen keine detaillierten Erhebungen gemacht wurden. Begründet wird dies damit, dass diese extensiv bewirtschaftet würden und die Trockenwiesen und -weiden damit bereits nachhaltig geschützt seien. Aufgrund unserer Einwendungen wird das Verzeichnis ergänzt – unter anderem werden in den Alpgebieten auch die Moore, Ahornselven und weitere schützenswerte Objekte erfasst. Wir haben deshalb auf eine Beschwerde vor Regierungsrat verzichtet. Die Zonenplanung ist im Frühling 2018 vom Regierungsrat unter kleinen Anpassungen genehmigt worden.

 

Planausschnitt Verzeichnis

Gemeinde Glarus Süd - Nachbessern bitte!

Nachdem die Gemeinde Glarus Süd mit ihrer ersten Zonenplanung 2017 Schiffbruch erlitten hatte, nimmt sie nun einen neuen Anlauf. Im Sommer 2018 ist endlich das von uns schon seit Jahren geforderte Verzeichnis der schützenswerten Biotope erstellt worden. Auch die Ausscheidung der Gewässerräume wurde neu überarbeitet, wenn auch ohne unsere Mitwirkung, sondern allein unter dem Druck der Landwirtschaft.

Im Januar 2019 kamen diese zwei Pakete in die öffentliche Mitwirkung. Dem Verzeichnis der schützenswerten Objekte können wir gesamthaft ein recht gutes Zeugnis ausstellen. Bei der Ausscheidung der Gewässerräume sieht das anders aus. Die uns zur Verfügung stehenden Unterlagen bestanden aus einem Plan und einem Kurzbericht, in welchem die allgemeine Vorgehensweise dargelegt wurde. Es fehlten jedoch detaillierte Angaben zu den einzelnen Gewässern und die von der Gewässerschutzverordnung geforderte abschnittweise Abwägung und Begründung für Vergrösserung, Verkleinerung oder gar Verzicht auf die Ausscheidung des Gewässerraumes. Wir erwarten von der Gemeinde, das diese Unterlagen für die öffentliche Auflage nachgereicht werden.

Inzwischen hat die Bauerngruppe Glarus Süd sogar erreicht, dass bei der Neuauflage der Abstimmung zur Zonenplanung diese der Gemeindeversammlung ohne die Gewässerräume und ohne das Biotopverzeichnis vorgelegt wird. Die Verbände haben sich vergeblich gegen diese aus unseren Augen rechtswidrige Aufspittung gewehrt. Wir werden uns dafür einsetzen, dass die zwei heissen Themen rasch an einer weiteren Gemeindeversammlung dem Volk vorgelegt werden.

Fliegenpilz

Gemeinde Glarus Nord - Noch einmal von vorne anfangen!

Als letzte Gemeinde hat auch Glarus Nord Anfang 2017 ihre Zonenplanung erstmals öffentlich aufgelegt. Auch hier wurde auf die Erarbeitung des Verzeichnisses der schützenswerten Objekte  nach NHG verzichtet. Weitere Kritikpunkte aus Sicht Umweltschutz waren die Konflikte zwischen Bauzonen und Wildtierkorridoren, die wenig sachgemäss ausgeschiedenen Gewässerräume, sowie Konflikte zwischen Schutzgebieten und Tourismuszonen.Ende September 2017 hat auch in dieser Gemeinde die Gemeindeversammlung die Zonenplanung gesamthaft zurückgewiesen.

Im April 2019 erfolgt hier die öffentliche Mitwirkung der gesamthaft überarbeiteten Nutzungsplanung, im Winter dann die öffentliche Auflage. Für die Ausscheidung der Gewässerräum wurden die ökomorphologische Situatuion der Gewässer neu beurteilt. Die Sektion Glarus wird auch hier detailliert Stellung nehmen. Stossend ist auch hier, dass die längst überfällige Inventarisierung der Biotope von kommunaler Bedeutung erst zögerlich an die Hand genommen wurde und dem Volk nicht zusammen mit der übrigen Zonenplanung vorgelegt werden kann.

renaturierter Bach